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Rechnungen richtig ausstellen

buerofee-online

Aktualisiert: 25. März 2021


Dein Kundenauftrag ist abgearbeitet und abgeschlossen. Nun möchtest Du Deine Rechnung dafür an Deinen Kunden weiterleiten und vielleicht fragst Du Dich, wie eine finanzamtstaugliche Rechnung überhaupt aussehen muss?

Im Folgenden gebe ich Dir wertvolle Hinweise, worauf Du achten musst.


Eine finanzamtstaugliche Rechnung hat diese Inhalte:


  • Deine Anschrift und die Deines Kunden,

  • Termin der Lieferung oder Leistung,

  • Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung,

  • Der Preis Deiner gelieferten Waren oder Dienstleistungen

  • Die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge,

  • Das Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum),

  • Eine einmalig vergebene Rechnungsnummer sowie

  • Die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers.


Kleinbetragsrechnungen

Bei sogenannten Kleinbetragsrechnungen (bis zu einem Gesamtbetrag von 250,00 €) genügen die folgenden Angaben:

  • Dein Name und Deine Anschrift,

  • das Ausstellungsdatum,

  • Menge und Bezeichnung Deiner gelieferten Produkte oder Art und Umfang Deiner Dienstleistung,

  • der Bruttobetrag und der Steuersatz der darin enthaltenen Umsatzsteuer.

Die Angabe des Empfängernamens, der Rechnungs- und Steuernummer sowie der separate Ausweis des Umsatzsteuerbetrages ist in diesem Fall entbehrlich.


Kleinunternehmerrechnungen

Bei Lieferungen und Leistungen eines Kleinunternehmers nach §19 USTG wird keine Umsatzsteuer erhoben. Hier musst Du als Rechnungsaussteller den Grund für die fehlende Umsatzsteuer begründen.

Meist verwenden Kleinunternehmer den Hinweis: Gemäß §19 USTG wird keine Umsatzsteuer berechnet.


Nicht vorgeschrieben, aber durchaus sinnvoll, ist es Deine Bankverbindung auf der Rechnung zu vermerken. Denn sonst weiß der Rechnungsempfänger nicht, wohin er überweisen soll.

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